PAXLY GmbH
Edmund-von-Lippmann-Straße 13-15
06112 Halle (Saale)
Sachsen-Anhalt
Deutschland
Übersicht der AGBs
Allgemeine Nutzungsbedingungen für individuelle Verpackungen:
Wenn Sie eine individuelle Verpackung anfragen und kaufen, tritt Paxly als Vermittler auf und Verträge kommen direkt zwischen Käufer und Verkäufer zustande.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Standardartikel Verpackungen:Wenn Sie eine Standardverpackung kaufen, tritt Paxly als Händler auf eigene Rechnung auf und Verträge kommen direkt zwischen Käufer und Paxly zustande.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für individuelle Verpackungen
1. Geltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten – soweit abweichende Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt bzw. vereinbart worden sind – ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte – auch für zukünftige – zwischen dem „Vermittler“ (Paxly GmbH) und dem „Vertragspartner“ (im Folgenden auch „Verkäufer“ oder „Käufer“), die die Nutzung des Kundenindividualproduktverkauf von Verpackungen (Anfragetyp „Individuelle Verpackung“) B2B-Marktplatzes „www.paxly.eu“ („Marktplatz“) zum Gegenstand haben (der Anfragetyp „Standardprodukt“ ist in den AGBs „Standardartikel Verpackungen“ geregelt.).
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Vermittler diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Mit seinem Antrag auf Zulassung gem. Ziff. 4 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen erkennt der Vertragspartner diese als maßgeblich an.
(4) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Vertragspartner vom Vermittler per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs wird der Account nach Ablauf von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung deaktiviert. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen wird der Vertragspartner im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
2. Gegenstand des Marktplatzes
Der Marktplatz bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, oder Unternehmern im europäischen Ausland, die Kaufleuten im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches rechtlich gleichgestellt sind, ein Business-to-Business-Handelssystem auf dem ausschließlich im Internet betriebenen Marktplatz unter Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Er ist eine Plattform für Käufer und Verkäufer von auftragsgefertigten Verpackungsmaterialien für Industrie und Handel.
3. Leistungen des Plattformbetreibers
(1) Der Vermittler gibt den gem. Ziff. 4 dieser Nutzungsbedingungen zugelassenen Vertragspartnern die Möglichkeit, auf Verkäufer- oder Käuferseite Verträge über den Marktplatz abzuschließen.
(2) Zu diesem Zweck stellt der Vermittler über den Marktplatz die technische Infrastruktur für Vertragsverhandlungen und -abschlüsse zur Verfügung und unterhält diese.
(3) Der Marktplatz beinhaltet ferner die Möglichkeit, nach vollständiger Abwicklung des jeweiligen Vertrages den Vertragspartner nach Maßgabe des Bewertungssystems, welches in der Anlage 1 zu diesen AGB beschrieben ist, zu bewerten.
(4) Der Vermittler behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Vertragspartneroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages oder der über den Marktplatz geschlossenen Verträge nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Vermittler wird die Vertragspartner des Marktplatzes über die Änderungen entsprechend informieren.
4. Zulassung und Zugang zum Marktplatz
(1) Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist die Zulassung durch den Vermittler. Zur Nutzung können nur solche Vertragspartner zugelassen werden, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts auf dem Marktplatz in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, mithin als Unternehmer iSd § 14 BGB. Verbraucher iSd § 14 BGB sind von der Nutzung des Marktplatzes ausgeschlossen
(2) Der Vertragspartner hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen sowie anzugeben, ob er den Marktplatz für den Verkauf oder Einkauf nutzen möchte. Dabei ist die Angabe der Firmenbezeichnung, der Handelsregisternummer, des Registergerichts und der Umsatzsteueridentifikationsnummer verpflichtend und Voraussetzung für die Abgabe des Zulassungsantrags. Der Vertragspartner versichert mit der Abgabe des Antrags, dass die von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Vermittler alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Vermittler entscheidet nach Prüfung des Antrags über die Zulassung des Vertragspartners. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.
(4) Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail. Durch die Zulassung kommt ein Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen dem Vermittler und dem jeweiligen Vertragspartner nach diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen zustande.
5. Login und Zugangsdaten
(1) Mit der Zulassungsbestätigung übermittelt der Vermittler dem Vertragspartner die Daten eines Master-Logins, der Zugang zu dem geschützten Bereich der Unternehmensstammdaten und den grundlegenden Account-Einstellungen gewährt.
(2) Mittels des Master-Logins hat der Vertragspartner die Möglichkeit, den Mitarbeitern in seinem Unternehmen eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen und nach seinen Wünschen zu konfigurieren, um diesen eine optimale Arbeit auf dem Marktplatz zu ermöglichen.
(3) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils Berechtigten verwendet werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Master-Login und das zugehörige Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Vertragspartner ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins sowie der zugehörigen Passwörter verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs wird der Vertragspartner den Vermittler hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Vermittler von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird der Vermittler den Zugang des betroffenen Vertragspartners ganz oder teilweise sperren.
(4) Handlungen unter Verwendung des Master-Logins sowie der Mitarbeiter-Logins sind dem Vertragspartner grundsätzlich zuzurechnen. Für unter dem Mitgliedskonto des Vertragspartners oder Mitarbeiter-Logins abgegebene Erklärungen haftet er nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.
(5) Für alle Transaktionen auf dem Marktplatz gilt ausschließlich die auf der Plattform des Marktplatzes maßgebliche Systemuhrzeit.
(6) Der Vermittler ist berechtigt, einem Vertragspartner die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Marktplatz zu sperren, falls aufgrund konkreter Anhaltspunkte, die der Vermittler dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen hat, ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Vertragspartner kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
6. Pflichten der Vertragspartner
(1) Eine Anfrage darf nicht gestellt und ein Angebot nicht abgegeben werden, wenn (a) wesentliche Angaben zu Gegenstand, Menge, Preis und Lieferung fehlen; (b) die Eröffnung oder Durchführung der Anfrage oder des Verkaufs nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Gegenstände angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Normen verstoßen.
(2) Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet,
(a) alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Verhandlung und den Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz unzulässig beeinflussen oder auf Marktverhalten und Preisgestaltung der Vertragspartner Einfluss nehmen,
(b) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten, insbesondere den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern sicherzustellen;
(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen dem Vermittler umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Marktplatzes zu beeinträchtigen;
(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Vertragspartner erforderlich ist;
(d) Geschäfte auf dem Marktplatz ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen
(e) dem Vermittler Fehlfunktionen, Betriebsstörungen und Sicherheitslücken des Marktplatzes, die dem Vertragspartner bekannt werden, baldmöglichst mitzuteilen,
(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Schadsoftware behaftet sind.
(4) Diejenigen Vertragspartner, die auf dem Marktplatz als Verkäufer auftreten, verpflichten sich, für die Dauer des Nutzungsvertrages bei Angeboten über den Marktplatz Konditionen anzubieten, die denjenigen entsprechen oder besser sind als die, die sie über eigene Vertriebskanäle anbieten.
(5) Der Vertragspartner ist nur berechtigt, über den Marktplatz eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Der Vermittler räumt ihm hiermit die für diese Nutzung notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages ein.
(6) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die dem Marktplatz zugrunde liegende Software oder Teile davon (insb. den Programmcode) zu vervielfältigen, abzuwandeln, an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen oder die Software für einen Dritten zu nutzen.
7. Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz
(1) Käufer haben die Möglichkeit, Anfragen im Ausschreibungsformat zu stellen und den Verkäufer während des Laufes der Ausschreibungsfrist die Möglichkeit zur Abgabe von Angeboten zu geben.
(2) Der Marktplatz bietet den Vertragspartnern die Möglichkeit zum Abschluss von Verträgen über die einmalige Lieferung bestimmter Produkte („Kaufvertrag“) sowie von Rahmenlieferungsverträgen mit einer bestimmten Anzahl von Warenabrufen („Lieferung“) über einen bestimmten Zeitraum („Liefervertrag“). Die einzelnen „Lieferungen“ sind dabei eigenständige Kauf- oder Werklieferungsverträge. Soweit die Vertragsbestimmungen nicht durch die Anfrage oder das Angebot bestimmt werden, unterliegen sie der freien Vereinbarung der Parteien.
(3) Anfragen können nur von Käufern eröffnet werden und beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages, sondern stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) dar. Käufern ist es nicht erlaubt, an einer von ihnen eröffneten Ausschreibung als Verkäufer teilzunehmen. Ebenso wenig dürfen Käufer durch in ihrem Auftrag handelnde Dritte an einer von ihnen eröffneten Anfrage als Verkäufer teilnehmen.
(4) Verkäufer haben die Möglichkeit, auf die Anfragen der Käufer verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote eines Verkäufers sind rechtsverbindliche Erklärungen zum Abschluss des vom Käufer ausgeschriebenen Vertrages. Der Verkäufer ist an dieses Angebot für den Lauf der Ausschreibungsfrist sowie für einen Zeitraum von 4 Wochen nach deren Ende gebunden.
(5) Verkäufer haben keinen Anspruch darauf, Angebote zu bestimmten Anfragen abgeben zu können. Ebenso wenig steht der Vermittler dafür ein, ob oder wie viele Angebote den Käufern auf ihre Anfragen unterbreitet werden.
(6) Der Käufer kann die Anzahl der eingehenden Angebote jederzeit in seinem Account einsehen. Zudem informiert der Vermittler den Käufer regelmäßig per E-Mail über den Stand der Anfrage.
(7) Der Käufer ist frei in der Wahl, ob und welches der eingegangenen Angebote er annehmen möchte. Die Annahme erfolgt durch Klick auf die Schaltfläche „Angebot annehmen“ in Kombination mit der darauffolgenden Freigabe des Freigabemusters mit Klick auf die Schaltfläche "Muster freigeben". Mit der Annahme des Angebots und der Freigabe des Freigabemusters kommt der jeweilige Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Bei einem Klick auf die Schaltfläche "Angebot annehmen", wo jedoch keine Freigabe des Freigabemusters durch den Käufer mit Klick auf die Schaltfläche "Muster freigeben" erteilt wird, gilt nicht als Vertrag. Der Verkäufer hat jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Annahme des Käufers die Möglichkeit aufgrund einer negativ-ausfallenden Bonitätsprüfung des Käufers den Vertragsschluss die Zahlungskondition von auf Rechnung auf Vorkasse zu ändern. Die Benachrichtigung darüber muss direkt an Paxly und den Käufer erfolgen.
(8) Einigen sich Käufer und Verkäufer, nachdem der Käufer eine entsprechende Anfrage auf dem Marktplatz gestellt hat, aufgrund dieser Anfrage außerhalb des Marktplatzes auf den Abschluss eines Kaufvertrages, dessen Gegenstand nach Art und Umfang identisch ist mit dem Gegenstand der Anfrage, gilt der Vertrag als über den Marktplatz geschlossen. In diesem Fall trifft den Verkäufer die Pflicht, den Vermittler von diesem Vertragsschluss unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt, wenn der Käufer nach dem Abschluss eines Liefervertrages iSd § 7 Abs. 2 die hierin vereinbarten Teillieferungen außerhalb des Marktplatzes durch eine „Lieferung“ abruft.
8. Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge
(1) Der Inhalt und die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Vertragspartner. Der Vermittler übernimmt weder eine Garantie für die Erfüllung der auf den Marktplätzen zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter und Dienstleistungen. Den Vermittler trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Vertragspartnern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
(2) Der Vermittler kann trotz des Zulassungsverfahrens keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Vertragspartner übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.
9. Kündigungsfristen
(1) Beide Parteien können den Nutzungsvertrag durch Erklärung in Textform mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen kündigen.
(2) Erfolgt die Kündigung während der Laufzeit eines Liefervertrages iSd Ziff. 7 Abs. 2, an dem der Vertragspartner als Käufer oder Verkäufer beteiligt ist, endet der Nutzungsvertrag abweichend von Abs. 1 mit dem Ende des Liefervertrages. Der Abschluss neuer Kauf- oder Lieferverträge ist nach Zugang der Kündigungserklärung beim Vermittler nicht mehr möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Haftung auf Schadensersatz
(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht in Fällen
- der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit,
- der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft
- der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (vgl. Abs. 3), oder
- der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Schadenersatzansprüche wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.
(5) Schadensersatz für den Verlust von Daten schuldet der Vermittler nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Vertragspartners nicht vermeidbar gewesen wäre.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden
11. Haftung für fremde Inhalte
(1) Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, etwa durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Vermittler weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Vermittler nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität.
(2) Den Vertragspartnern ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Dateiuploads, Links oder Frames) auf dem Marktplatz einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
(3) Der Vermittler macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Vertragspartner garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Vertragspartnern der Plattform, dass die von ihm angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.
(4) Der Vermittler behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind, erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen oder den Allgemeinen Nutzungsbedingungen widersprechen.
(5) Der Vertragspartner wird den Vermittler von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Vermittler wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Vertragspartner eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Vertragspartner diese zu vertreten hat. Der Vertragspartner übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung des Vermittlers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
12. Erreichbarkeit
(1) Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Erreichbarkeit des Marktplatzes.
(2) Der Vermittler wird notwendige Wartungsarbeiten nach Möglichkeit sonntags zwischen 9:00 Uhr und 21:00 Uhr ausführen. In dieser Zeit ist der Marktplatz daher gegebenenfalls nicht erreichbar.
13. Datensicherheit und Datenschutzerklärung
(1) Die Server, auf denen der Marktplatz gehostet wird, sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Vertragspartner ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für interne Nachrichten sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Eine vollständige Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.
(2) Der Vertragspartner willigt darin ein, dass der Vermittler Informationen und Daten über den Verlauf von Ausschreibungen sowie das Verhalten von Käufern bzw. Verkäufer bei der Durchführung dieser Transaktionen, in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.
(3) Der Vermittler ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Vertragspartner erhaltenen Daten unter Beachtung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten und zu speichern.
(4) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Vermittlers in der Anlage, die Bestandteil dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist.
(5) Mit der Zulassung gem. Ziff. 4 dieser Nutzungsbedingungen übernimmt der Vertragspartner gegenüber dem Vermittler und allen anderen Vertragspartnern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Vertragspartner eingehalten werden. Insbesondere hat der Vertragspartner selbst dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls notwendige Einwilligung von Mitarbeitern eingeholt wird, bevor personenbezogene Daten von Mitarbeitern im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.
14. Abtretung und Aufrechnung
(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Vertragspartners aus dem Vertrag mit dem Vermittler auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber dem Vermittler ist der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Die Geschäftsräume der Hauptverwaltung des Vermittlers in Hamburg sind für beide Teile Erfüllungsort.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Verbindung mit Verträgen zwischen dem Vermittler und dem Vertragspartner Hamburg, Deutschland. Der Vermittler ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
(3) Die Beziehungen zwischen dem Vermittler und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Mündliche Nebenabreden zwischen Vertragspartner und Vermittler sind nicht rechtsverbindlich. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei eine Übermittlung via E-Mail genügt.
(5) Soweit diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Standardartikel Verpackungen
1. Geltungsbereich
(1) Der Marktplatz bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, oder Unternehmern im europäischen Ausland, die Kaufleuten im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches rechtlich gleichgestellt sind, ein Business-to-Business-Handelssystem auf dem ausschließlich im Internet betriebenen Marktplatz unter Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Er ist eine Plattform für Käufer und Verkäufer von auftragsgefertigten Verpackungsmaterialien für Industrie und Handel. Die Paxly GmbH verkauft ausschließlich an gewerbliche (s.o.) Kunden.
(2) Die nachstehenden Bedingungen gelten – soweit abweichende Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt bzw. vereinbart worden sind – ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte – auch für zukünftige – zwischen dem „Verkäufer“ (Paxly GmbH) und dem „Käufer“ (im Folgenden auch „Käufer“ genannt), die die Nutzung des Standardproduktverkaufs von Verpackungen (Anfragetyp „Standardprodukt“) des B2B-Marktplatzes „www.paxly.eu“ („Marktplatz“) zum Gegenstand haben (der Anfragetyp „Individuelle Verpackung“ ist in den AGBs „Individuelle Verpackung“ geregelt.).
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.
(4) Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
(2) Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung der vertraglichen Leistung innerhalb der gleichen Frist annehmen.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Lieferung
(1) Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten.
(2) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen nur dann berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
(3) Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(4) Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
(5) Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
(6) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
4. Beschaffenheit des Produkts
(1) Bei allen Wellpappverpackungen wird die Größe durch das Innenmaß in Millimetern (Länge x Breite x Höhe) bestimmt, soweit nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Geringfügige Abweichungen, die sich Beschaffenheit des Materials und der Art des Fertigungsverfahrens ergeben und innerhalb der branchenüblichen Toleranzen liegen, gelten als vertragsgemäße Leistung. Diese Toleranzen variieren in Abhängigkeit vom Herstellungsverfahren. Sie können im Einzelfall erfragt, jedoch nicht aus Mustern abgeleitet werden.
(3) Es wird lediglich garantiert das 95% der Gesamtliefermenge innerhalb der üblichen Toleranz liegt.
(4) Für geringfügige Abweichungen in der Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Farbe, der Heftung und Klebung, und des Drucks, sowie für branchenübliche Gewichtsabweichungen bis 8% kann der Verkäufer nicht in Anspruch genommen werden.
(5) Abweichungen, die sich aus der Drucktechnik ergeben und auf Abweichungen bei Andruck und Auflage zurückzuführen sind, können vom Kunden nicht beanstandet werden.
(6) Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf die einzelnen Stücke und Pakete an. Entscheidend bei Mängelrügen, ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Beanstandung auf Abweichungen im Maß, im Gewicht oder in der Menge bezieht.
(7) Papier- und folientechnische Änderungen bleiben Paxly Gmbh unter Gewährleistung aller vereinbarten Merkmale (Festigkeitswerte, Druckbild) vorbehalten.
5. Mengenabweichungen
(1) Der Verkäufer behält sich Abweichungen in Form von Mehr- oder Mindermengen bis zu 15% ausdrücklich vor.
(2) Geringfügige Zähl- sowie Sortierfehler begründen keine Ansprüche des Kunden.
7. Preise, Fracht und Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anderweitig ausgewiesen, inklusive Fracht, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(2) Lieferungen erfolgen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Versand auf die deutschen Inseln ist ausgeschlossen.
(3) Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden benannte Adresse mittels eines Paketdienstleisters oder Spediteurs nach Wahl der Verkäuferin. Lieferungen an Packstationen sind nicht möglich.
(4) Wird die Ware dem Kunden auf Paletten geliefert, so sind diese durch Palettentausch unverzüglich zurückzugeben. Werden die Paletten nicht zurückgegeben, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden die Paletten gesondert in Rechnung zu stellen.
(5) Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen, aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(7) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
8. Gefahrübergang bei Versendung
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.
(2) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.
(2) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet, oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(5) Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Werden die Liefergegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns.
(6) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
10. Gewährleistung
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden uns gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.
(2) Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist.
(3) Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – steht uns das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber uns nach §§ 478, 479 BGB unberührt.
(5) Schadensersatzansprüche zu den in Ziffer 8 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigern. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den in Ziffer 11 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.
(6) Ansprüche gegen uns wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
11. Haftung
Wir haften für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen unsererseits und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist Hohenmölsen.
(2) Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hohenmölsen Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
Stand 08.06.2019